Versicherungsvertrieb bedeutet, einen Versicherungsvertrag zu verkaufen, zum Verkauf vorzuschlagen, darüber zu beraten oder andere Vorbereitungsarbeiten für den Abschluss eines Versicherungsvertrags auszuführen, einschließlich der Bearbeitung von Schadensfällen nach einem Versicherungsfall.
Die sogenannte Insurance Distribution Directive (IDD) regelt die Tätigkeiten von Versicherungsvermittlern, Versicherungsgesellschaften, deren Angestellten, Hilfsversicherungsvermittlern sowie den Online-Vertrieb.
IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive. Sie ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die von allen Mitgliedsstaaten des EWR übernommen wurde.
Im Jahr 2003 wurde mit der Vermittlungsrichtlinie 1 der erste Schritt zur Regulierung der Versicherungsvermittlung getan. Dieser Prozess wurde seitdem fortgesetzt, mit dem ausdrücklichen Ziel, die Transparenz im Vermittlungsprozess zu erhöhen, die nationalen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsländern zu vereinheitlichen und den Kundenschutz zu verbessern. Die IDD gilt nicht nur für Vermittler, sondern für alle Formen des Versicherungsvertriebs, einschließlich der Versicherungsunternehmen, für die neue und strengere Regeln für die verkauften Produkte, die Beratung und die Dokumentation gelten. Dies wird durch neue Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, unterstützt.
Die IDD gibt lediglich einen rechtlichen Rahmen vor, an den sich die einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Anpassung des lokalen nationalen Rechts halten müssen. Ausdrücklich ist von einer Vereinheitlichung die Rede. Dies hindert die einzelnen EWR-Länder jedoch nicht daran, strengere Regeln für ihre eigenen nationalen Märkte einzuführen.
Versicherungsanlageprodukte unterliegen strengeren Vorschriften für Versicherungsunternehmen und -vermittler in Bezug auf den Produktgenehmigungsprozess, die ordnungsgemäße Beratung, Interessenkonflikte und die Vergütung.
Durch verbesserte Verkaufsstandards und deren Ausdehnung auf neue Bereiche des Schutzes, z. B. auf versicherungsbasierte Anlageprodukte, profitiert der Kunde von der IDD. Die Verbraucher erhalten mit Hilfe des Informationsdokuments für Versicherungsprodukte grundlegende standardisierte Informationen über die Versicherungspolice, die sie dazu anregen sollen, Angebote zu vergleichen und sich nach Produkten umzusehen, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.
Die nationalen Aufsichtsbehörden profitieren von einer größeren Sicherheit bei den Vorschriften, die sie auf Versicherungsunternehmen anwenden, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Verkäufe, Sanktionen und Verbraucherschutz.
Die Versicherungsvertreiber profitieren von einem fairen Wettbewerb mit gleichen Ausgangsbedingungen. Es ist zu erwarten, dass die Richtlinie das Vertrauen der Verbraucher wiederherstellt und zu erweiterten Geschäftsmöglichkeiten führt, einschließlich größerer Optionen für grenzüberschreitende Verkäufe. Niedrigere Kosten für grenzüberschreitende Geschäfte und eine höhere Verbrauchernachfrage dürften den Umsatz steigern und die Innovation in der Branche vorantreiben.
Die Richtlinie bestimmt, dass nur Versicherungsverkäufer, die Vermittler sind (wie Makler), qualifiziert und registriert sein müssen. Versicherungsvermittler müssen mindestens Kenntnisse über die Bedingungen der von ihnen verkauften Versicherungspolice, das geltende Recht, Kenntnisse über den Versicherungsmarkt, ein Mindestmaß an Finanzwissen sowie die Bearbeitung von Beschwerden und Schadensfällen nachweisen.
Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen alle Versicherungsvertreiber, ob Vermittler oder nicht, ihre Identität offenlegen und angeben, ob sie eine Beratung durchführen, sowie Informationen über mögliche Interessenkonflikte liefern. Sie müssen die Kunden über die Quelle und die Art der Vergütung informieren. Wenn sie ein Honorar verlangen, müssen sie dessen Höhe offenlegen.
Die Richtlinie schreibt auch die Art und Weise vor, in der diese Angaben gemacht werden müssen.
Einige Anforderungen beziehen sich auf Versicherungsunternehmen. So müssen die Versicherungsunternehmen beispielsweise sicherstellen, dass die Produktfreigabeprozesse durchlaufen sind, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen, und dass das Produkt für einen Zielmarkt konzipiert ist.
Eine weitere allgemeine Anforderung der Richtlinie besteht darin, dass die Versicherungsvertreiber prüfen müssen, ob das von ihnen angebotene Produkt der Nachfrage und den Bedürfnissen des Kunden entspricht.
SIMTAL bietet Ihnen als unabhängiger Versicherungsvermittler eine einzigartige und benutzerfreundliche Plattform für die Anbindung von Kunden, die neben einer Identitätsprüfung auch eine Prüfung zur Verhinderung von Geldwäsche beinhaltet. Unsere Plattform steht Ihnen bei allen Fragen zur technischen Unterstützung sowie bei organisatorischen und regulatorischen Fragen und nicht zuletzt bei der IDD zur Seite. Wir entlasten Sie bei der Erfüllung der Kriterien der Insurance Distribution Directive (IDD), damit Sie Ihre Kunden effizient betreuen können.
Alle notwendigen IDD-Anforderungen sind im Anbindungs-Portal aufgeführt, das darauf zugeschnitten ist, Vermittlern ein leistungsstarkes digitales Tool an die Hand zu geben, das Ihnen bei Ihren Kundengesprächen assistiert. Ferner unterstützt SIMTAL Makler bedarfsgerecht qualitativ oder quantitativ bei der Weiterbildung.
Rechtzeitig vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages muss der Versicherungsvermittler die folgenden Angaben seinen Kunden offenlegen:
Generell muss die Übermittlung auf Papier erfolgen. Unter bestimmten Umständen können die erforderlichen Informationen auch auf der Website bereitgestellt werden. SIMTAL wird diese Informationen auf der eigenen Website bereitstellen. Unser System ist vollständig konform und in der Lage, elektronische Übermittlungen zu verwalten.
Alle vorvertraglichen Informationen sollten kostenlos zugänglich sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie die statusbezogenen Erstinformationen auch auf Ihrer Homepage bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen bereitstellen müssen und dass diese „leicht erkennbar, unmittelbar zugänglich und ständig verfügbar“ sind.
Erfolgt vor Abschluss eines spezifischen Vertrags eine Beratung, richtet der Versicherungsvertreiber eine persönliche Empfehlung an den Kunden, in der erläutert wird, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht
In der durch die Plattform geführten Kundenberatung erhält der Kunde auch die Möglichkeit auf die vollständige Beratung zu verzichten, oder eine zielbezogene Beratung zu erhalten. In diesem Fall wird er durch das System auf die rechtlichen Folgen eines Beratungsverzichtes hingewiesen. SIMTAL behält sich vor, Vermittler an ihre Beratungsverpflichtung zu erinnern, sollte ein erheblicher Anteil ihrer Kunden keine vollständige Beratung durchlaufen.
Die Grundsätze der Beratung und Dokumentation gelten auch für den Fernabsatz. Auch hier kann der Kunde auf die vollständige Beratung verzichten. Dies kann in Textform geschehen, zum Beispiel in Form eines Briefes oder einer E-Mail.
Sie müssen grundsätzlich eine Geeignetheits- und Angemessenheitserklärung ablegen. Dazu müssen Sie sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, seinen finanziellen Verhältnissen und insbesondere seiner Verlusttragfähigkeit, seinen Anlagezielen und seiner Risikobereitschaft erkundigen. Sie dürfen ihm nur Produkte empfehlen, die zu seinen Bedürfnissen passen. Diese muss sich auf die bisherigen Anlageerfahrungen des Kunden stützen. Dies muss immer mit einem Warnhinweis verbunden sein.
Im Rahmen der IDD-Umsetzung wurde eine weitere Ausweitung der Informationsflut für Kunden eingeführt. Der Versicherer muss für jedes Produkt ein Produktinformationsblatt (in Papierform oder elektronisch) erstellen. Dieses muss der Vermittler dem Kunden vor Vertragsabschluss aushändigen. Bei Versicherungsanlageprodukten sind die Produktinformationsblätter aufgrund der Komplexität der Produkte umfangreicher.
Allerdings definiert der Versicherer für alle Produktkategorien bestimmte Zielmärkte. Sie als Vermittler haben die Aufgabe, den Vergleich zwischen dem Kunden und dem definierten Zielmarkt durchzuführen.
In den Beratungsunterlagen müssen für alle Produkte die Standardkosten und die Vergütung (Quelle und Art) angegeben werden. Bei jeder Beratung muss der Vermittler angeben, warum genau das Produkt bzw. die Produkte in der vorgeschlagenen Zusammensetzung empfohlen wurden.
Im Falle von fondsgebundenen Versicherungsprodukten sind die Anforderungen erweitert: Hier müssen die Kenntnisse des Kunden, seine Angemessenheit und Geeignetheit, seine finanzielle Situation, Verlustfähigkeit, Anlageziele und Risikobereitschaft berücksichtigt und dokumentiert werden. Außerdem muss dokumentiert werden, ob die Geeignetheitserklärung künftig regelmäßig (mindestens einmal jährlich) vom Vermittler abgelegt wird.
In der Richtlinie wurde festgelegt, dass ein Vermittler jährlich eine Schulung von mindestens 15 Stunden absolvieren muss. Am Ende der jährlichen Schulung ist ein Nachweis, jedoch keine Prüfung, über die erfolgreiche Teilnahme erforderlich.
Neben der bekannten Zielgruppe der Versicherungsvermittler werden künftig zum Beispiel auch die im Backoffice von Vermittlerunternehmen tätigen Personen, die unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligt sind, von der Weiterbildungspflicht betroffen sein.
Die folgenden Personen in der Geschäftsführung eines Vermittlungsunternehmens müssen sich gemäß obiger Regeln regelmäßig im Rahmen der IDD schulen lassen:
Der führende Vertriebsmanager
Jede andere Person, die direkt im Vertrieb tätig ist
Jedes andere Mitglied der Geschäftsleitung, das einen wesentlichen und kreativen Einfluss auf den Versicherungsvertrieb hat.
Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte müssen sich gemäß obiger Regeln der vollen Weiterbildungspflicht unterwerfen, sofern sie direkt im Vertrieb tätig sind.
Gegen die zur Weiterbildung verpflichtete Person können Sanktionen verhängt werden, wenn sie die Anforderungen der Weiterbildungsverpflichtung nicht erfüllt.
Die IDD schreibt vor, dass Sie stets ehrlich und professionell handeln und dabei die Interessen des Kunden im Auge behalten müssen. Das bedeutet, dass Sie die Interessen des Kunden über Ihre eigenen finanziellen Interessen stellen.
Für den Versicherungsvermittler ergeben sich daraus umfangreiche Pflichten:
Die Vergütung von Versicherungsanlageprodukten fordert Anforderungen, die die gesamte Versicherungsbranche betreffen. Versicherer dürfen keine Anreize für ihre Mitarbeiter und Vermittler schaffen, den Kunden weniger oder ungeeignete Produkte anzubieten. Kritisch sind vor allem überhöhte Verkaufsziele, überhöhte Abschlussprovisionen oder solche ohne ausreichende Stornohaftung, gewinn- oder volumenabhängige Zusatzzahlungen sowie Anreize, die von bestimmten Produktverkäufen abhängen.
Wenn Sie Angestellte haben, sollten Sie sich bei Verkaufszielen, Vergütungen und Anreizen an die gleichen Richtlinien halten wie die Versicherer.
Über dieses Thema wird schon seit langem diskutiert. Das Ergebnis: Es gibt kein EU-weites Provisionsverbot. Nach der IDD steht es den EWR-Mitgliedstaaten frei, ob sie ein solches Verbot einführen wollen. Sie können sich für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
Der Versicherungsvermittler muss den Kunden rechtzeitig vor Abschluss eines Versicherungsvertrages informieren über: